Hinweise zum Datenschutz

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) muss ab dem 25.05.2018 angewandt werden. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet. 

Warum müssen Vereine nun einer Verpflichtungserklärung zustimmen?

Wir dürfen Daten nur dann verarbeiten, wenn uns das vom Betreffenden ausdrücklich erlaubt wurde. Wir erhalten personenbezogene Daten aber nicht direkt, sondern über die Vereine, in denen eine Sportlerin oder ein Sportler Mitglied ist. Daher müssen uns die Vereine ausdrücklich bestätigen, dass eine Erlaubnis zur Übermittlung an den DFB vorliegt. Außerdem stellen wir Vereinsvertretern ja auch personenbezogene Daten zur Verfügung, die in der Vergangenheit von anderen Personen erfasst wurden oder die von der Geschäftsstelle hinzugefügt wurden. Daher müssen wir die Vereinsvertreter auch zur Geheimhaltung der Daten verpflichten.

Gibt es ein Formular, mit dem die Vereine von ihren Mitgliedern die Erlaubnis zur Datenweitergabe an den DFB einholen können?

Der DFB hat ein Formular erstellt, das den Vereinen als Vorlage dienen kann. Da jedoch die Vereinslandschaft sehr heterogen ist und der DFB sich nicht in das Innenverhältnis zwischen Verein und Mitglied einmischen kann, kann diese Vorlage lediglich als Empfehlung verstanden werden. Dieses Formular findet man auf der DFB-Homepage und im Downloadcenter.

Muss jedes Vereinsmitglied die Erlaubnis erteilen oder nur Lizenznehmer?

Jedes Vereinsmitglied, von dem personenbezogene Daten erfasst, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden, muss hierfür sein Einverständnis geben. Das betrifft sowohl Leistungs- als auch Breitensportler sowie Funktionsträger.

Muss der Verein die Erlaubnis seiner Mitglieder an den DFB übermitteln?

Nein, der Verein bestätigt dem Deutschen Fechter-Bund, dass ihm die Einwilligung seiner Mitglieder vorliegt, indem er der Datenschutzerklärung beim Einloggen in das DFB-Serviceportal zustimmt. Die Einwilligungen verbleiben beim Verein und können vom DFB stichprobenartig überprüft werden.

Was mache ich mit Fechtern, die meinen Verein verlassen haben?

Diese Fechter sind unbedingt aus der Datenbank auszutragen!

An wen gibt der DFB Daten weiter?

  • Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) für Verwendungsnachweise von Lehrgängen
  • Deutscher Olympischer Sportbund e.V. (DOSB) zur Lizenzerteilung für Trainerinnen und Trainer sowie für Verwendungsnachweise von Lehrgängen
  • Federation International d' Escrime (FIE) für die Lizenzerteilung von Fechterinnen und Fechter, Kampfrichterinnen und Kampfrichtern, Offiziellen und Funktionsträgern und den Start bei internationalen Wettkämpfen
  • European Fencing Confederation (EFC) für die Lizenzerteilung von Fechterinnen und Fechter, Kampfrichterinnen und Kampfrichtern, Offiziellen und Funktionsträgern und den Start bei internationalen Wettkämpfen
  • Angeschlossenen Landesfachverbänden für die Bestätigung von Turnierreifeprüfungen
  • "Ophardt Team Sportevent" für das Online-Meldesystem, die Erstellung von Ranglisten des DFB und seiner Landesfachverbände und die Durchführung von Fechtveranstaltungen in Deutschland

Welche Daten gibt der DFB weiter?

Wir beschränken die Datenweitergabe auf die Informationen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. 

Datenschutzbeauftragte des DFB

Waltraud Schwadorf
w.schwadorf@fechten.org

Datenschutzerklärung des DFB

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